Neuerungen zum Handwerkerparkausweis - Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO
Neuerungen im Bereich des Handwerkerparkausweises der Metropolregion Rhein-Neckar.
Ab sofort werden Handwerksbetriebe ihre Anträge zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO (Handwerkerparkausweis) digital einreichen. Dies ersetzt die bisherige analoge Beantragung und bietet Ihnen als Handwerksbetrieb eine zeitsparende, komfortable und kostengünstige Lösung.
Alle Infos rund um den digitalen Handwerkerparkausweis finden Sie hier.