Wahlhelfer:innen gesucht

Wahlhelfer:innen sind wahlberechtigte Bürger:innen, die am Wahltag in den Wahlvorständen die Wahlhandlung leiten, betreuen und überwachen

Hauptaufgabe der Wahlvorstände sind

  • die Überwachung der Wahlhandlung und
  • das Feststellen des vorläufigen Wahlergebnis im Stimmbezirk.

Wahlhelfer:innen werden durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim bestellt.
Jeder Wahlberechtigte ist zur Mitwirkung in einem Wahlvorstand/Briefwahlvorstand berechtigt und/oder verpflichtet.
Das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Interessierte können sich telefonisch, per E-Mail oder durch persönliche Vorsprache melden oder unseren Online-Service nutzen. 
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld von 30,00 Euro ausgezahlt.

Voraussetzungen

Wahlhelfer:innen müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.
(Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres, die min. 3 Monate mit Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim wohnen)

Hinweise

Aufgaben eines Wahlhelfenden im Einzelnen:

  • Eröffnung der Wahlhandlung
  • Stimmzettel ausgeben
  • Wahlhandlung überwachen
  • Überprüfung der Wahlberechtigung
  • Bürger bei Fragen unterstützen
  • Stimmzettel auszählen
  • Feststellen des vorläufigen Wahlergebnisses

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