Wahlhelfer:innen sind wahlberechtigte Bürger:innen, die am Wahltag in den Wahlvorständen die Wahlhandlung leiten, betreuen und überwachen
Hauptaufgabe der Wahlvorstände sind
- die Überwachung der Wahlhandlung und
- das Feststellen des vorläufigen Wahlergebnis im Stimmbezirk.
Wahlhelfer:innen werden durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim bestellt.
Jeder Wahlberechtigte ist zur Mitwirkung in einem Wahlvorstand/Briefwahlvorstand berechtigt und/oder verpflichtet.
Das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Interessierte können sich telefonisch, per E-Mail oder durch persönliche Vorsprache melden oder unseren Online-Service nutzen.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld von 30,00 Euro ausgezahlt.
Voraussetzungen
Wahlhelfer:innen müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.
(Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres, die min. 3 Monate mit Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim wohnen)
Hinweise
Aufgaben eines Wahlhelfenden im Einzelnen:
- Eröffnung der Wahlhandlung
- Stimmzettel ausgeben
- Wahlhandlung überwachen
- Überprüfung der Wahlberechtigung
- Bürger bei Fragen unterstützen
- Stimmzettel auszählen
- Feststellen des vorläufigen Wahlergebnisses