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Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Wahlberechtigte können eine Person wählen, die den Wahlkreis im Deutschen Bundestag vertritt. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ist er ihr wichtigstes Organ. Der Bundestag besteht aus gewählten Volksvertreter (Abgeordneten). Die Wahlzeit beträgt vier Jahre. 

  • Wie beantrage ich Briefwahl?

    Sie können via Email an briefwahl@lambsheim-hessheim.de oder auf dem Postweg an die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim, Mühltorstraße 25, 67245 Lambsheim für die voraussichtlich am 23.02.2025 stattfindenden Wahlen Briefwahl formlos beantragen.

    Folgende Angaben sind für die Antragsstellung wichtig:

    • Vor- und Familienname
    • Geburtsdatum
    • PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer
    • Ggf. abweichende Versandanschrift
      (falls Briefwahlunterlagen nicht an die Meldeadresse geschickt werden sollen)

    Sobald die Stimmzettel verfügbar sind, werden wir mit dem Versand der Briefwahlunterlagen starten. Voraussichtlich wird dies ab Anfang Februar 2025 der Fall sein.

  • Wie wähle ich den Bundestag?

    Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen; eine Stimme für die Wahl des Abgeordneten seines Wahlkreises und einer Stimme für die Wahl einer Landesliste.

  • Wahl im Briefwahlbüro

    Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.(Dies wird voraussichtlich ab Anfang Februar 2025 möglich sein.)

  • Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?

    Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl und Landratswahl erhalten Sie auf dem Postweg. Die Zustellung wird vorraussichtlich Ende Januar/ Anfang Februar 2025 sein.

  • Eintragung ins Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche

    Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.

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