Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Wahlberechtigte können eine Person wählen, die den Wahlkreis im Deutschen Bundestag vertritt. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ist er ihr wichtigstes Organ. Der Bundestag besteht aus gewählten Volksvertreter (Abgeordneten). Die Wahlzeit beträgt vier Jahre.
Wie beantrage ich Briefwahl?
Bitte kommen Sie persönlich in unser Briefwahlbüro mit Ihrem Personalausweis und der Wahlbenachrichtigung.
- Sie können gerne direkt vor Ort wählen!
oder via Email an briefwahl@lambsheim-hessheim.de oder auf dem Postweg an die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim, Mühltorstraße 25, 67245 Lambsheim für die am 23.02.2025 stattfindenden Wahlen Briefwahl formlos beantragen.
Folgende Angaben sind für die Antragsstellung wichtig:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum
- PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer
- Ggf. abweichende Versandanschrift
(falls Briefwahlunterlagen nicht an die Meldeadresse geschickt werden sollen)
Wie setzen sich die Briefwahlunterlagen zusammen?
Bundestag:
- Wahlbrief (rosa)
- Stimmzettelumschlag (weiß)
- Merkblatt Bundestag (weiß)
- Stimmzettel (grau)
Wie wähle ich den Bundestag?
Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen; eine Stimme für die Wahl des Abgeordneten seines Wahlkreises und einer Stimme für die Wahl einer Landesliste.
- Nach den Entscheidungen des Bundeswahlausschusses können 41 Parteien Wahlvorschläge für die Bundestagswahl einreichen.
- Nach den Entscheidungen des Bundeswahlausschusses können 41 Parteien Wahlvorschläge für die Bundestagswahl einreichen.
Wahl im Briefwahlbüro
Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.
Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl und Landratswahl erhalten Sie auf dem Postweg. Die Zustellung wird vorraussichtlich im Zeitraum 31.01.25 - 02.02.25 sein.
Eintragung ins Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Hierfür gibt es eine Frist, der 02.02.2025. Das gilt bei jeder Wahl - das heißt: Selbst wenn man sich bei einer vorherigen Bundestagswahl in das Wählerverzeichnis eingetragen hat, muss man den Prozess jetzt wiederholen.
Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Ich bin neu hinzugezogen. Wo darf ich wählen?