Am 16. März 2025 findet die Stichwahl zum/ zur Landrat/Landrätin im Rhein-Pfalz-Kreis statt. Die achtjährige Amtszeit des aktuellen Landrates läuft am 18. November 2025 aus.
Wichtige Information:
Alle Briefwähler erhalten automatisch Ihre Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zum/ zur Landrat/ Landrätin. Eine erneute Beantragung ist nicht notwendig.
Wie beantrage ich Briefwahl?
Bitte kommen Sie persönlich in unser Briefwahlbüro mit Ihrem Personalausweis und der Wahlbenachrichtigung.
Sie können gerne direkt vor Ort wählen!
oder Sie können via Email an briefwahl@lambsheim-hessheim.de oder auf dem Postweg an die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim, Mühltorstraße 25, 67245 Lambsheim für die am 23.02.2025 stattfindenden Wahlen Briefwahl formlos beantragen.
Folgende Angaben sind für die Antragsstellung wichtig:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum
- PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer
- Ggf. abweichende Versandanschrift
(falls Briefwahlunterlagen nicht an die Meldeadresse geschickt werden sollen)
Wie setzten sich die Briefwahlunterlagen zusammen?
Landrat:
- Wahlbrief (orange)
- Stimmzettelumschlag (blau)
- Merkblatt Landrat/Landrätin (grau)
- Stimmzettel (rosa)
Wie wähle ich die/den Landrätin/Landrat?
Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme; die Wahl zur/m Landrätin/Landrat erfolgt per Direktwahl.
Wahl im Briefwahlbüro
Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.
Wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl und Landratswahl erhalten Sie auf dem Postweg. Die Zustellung wird vorraussichtlich im Zeitraum 31.01.25 - 02.02.25 sein.
Ich bin neu hinzugezogen. Wo darf ich wählen?