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Betreuende Grundschule

Schuljahr 2025/2026

Betreuende Grundschulen

Betreuende Grundschule

Die Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim ist Träger der vier Grundschulen Beindersheim, Großniedesheim, Heßheim und Lambsheim. Als freiwillige Leistung und zusätzliches Angebot werden regelmäßig jährlich an allen vier Grundschulen Betreuungsangebote eingerichtet.  Diese Betreuungsangebote decken nicht immer alle Nachfragen ab. Sie können Ihr Kind immer im Voraus für ein Schuljahr verbindlich anmelden, teilweise gibt es Voraussetzungen für die Aufnahme. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es auf einen Platz in der Betreuenden Grundschule keinen Rechtsanspruch für Ihr Kind gibt. Von daher können Sie nicht davon ausgehen, dass allein aufgrund Ihrer eingereichten Anmeldung, die Betreuung für Ihr Kind gesichert ist. Wenn Sie auf eine Betreuung angewiesen sind, raten wir Ihnen in Ihrem eigenen Interesse, eine Alternativmöglichkeit für die Betreuung Ihres Kindes in Betracht zu ziehen. Erst mit Zusage bzw. Kostenanforderung für den Elternbeitrag ist letztlich der Platz in der Betreuenden Grundschule gesichert. Diese kann durch uns erst erteilt werden, sofern die Genehmigung des Landes vorliegt sowie das Personal zur Betreuung zur Verfügung steht.  

Bedenken Sie bitte auch, die Betreuende Grundschule ist lediglich eine Beaufsichtigung der Kinder. Die Kinder haben die Betreuungsräume selbstständig aufzusuchen. Nach Ende der Betreuungszeit ist Ihr Kind ohne Beaufsichtigung. Sollten Sie Ihrem Kind nicht erlauben, den Heimweg alleine anzutreten und es abgeholt wird, so sind grundsätzlich die Abholzeiten einzuhalten. Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind im Vorhinein die Abholzeit, damit es sich entsprechend vorbereiten kann.

Es gibt Regeln, die Ihr Kind einhalten können muss. Auch von der Betreuung kann ein Kind aufgrund seines Verhaltens ausgeschlossen werden. Ebenso kann der Fall eintreten, dass die Betreuung z. B. aus personellen Gründen kurzfristig nicht stattfindet. Bitte treffen Sie auch für diesen Fall Vorsorge und sprechen Sie mit Ihrem Kind im Vorfeld, damit es weiß, wie es sich in solch einer Situation verhalten soll.

Sollten Sie eine Betreuung zwingend benötigen und keinen „Plan B“ haben, verweisen wir auf die Ganztagsschulen in Angebotsform in Beindersheim und Lambsheim sowie das Hortangebot in Heßheim.


Ab dem 07. April 2025 9.00 Uhr bis einschließlich 22. April 2025 16.00 Uhr können Sie Ihr/e Kind/er für die jeweilige Betreuende Grundschule SJ 2025/2026 anmelden.

Falls sie nicht alleinerziehend sind, benötigt die Schulverwaltung von beiden Elternteilen jeweils eine Unterschrift die im Laufe des digitalen Antrags abgefragt wird. Alternativ können Sie ein Bild der Unterschrift des 2. Elternteils hochladen. (bei Abwesenheit)

  • Betreuende Grundschule Beindersheim

    Ab dem 07.04.25 finden Sie hier den Anmeldelink.

    Falls sie nicht alleinerziehend sind, benötigt die Schulverwaltung von beiden Elternteilen jeweils eine Unterschrift die im Laufe des digitalen Antrags abgefragt wird. Alternativ können Sie ein Bild der Unterschrift des 2. Elternteils hochladen. (bei Abwesenheit)

  • Betreuende Grundschule Großniedesheim

    • Die Betreuungsanmeldung für die Grundschule Großniedesheim kann weiterhin in der bisher üblichen Vorgehensweise in Papierform erfolgen.
  • Betreuende Grundschule Heßheim

    Ab dem 07.04.25 finden Sie hier den Anmeldelink.

    Falls sie nicht alleinerziehend sind, benötigt die Schulverwaltung von beiden Elternteilen jeweils eine Unterschrift die im Laufe des digitalen Antrags abgefragt wird. Alternativ können Sie ein Bild der Unterschrift des 2. Elternteils hochladen. (bei Abwesenheit)

    Trotz bevorstehender Baumaßnahme während des Schulbetriebes und dadurch bedingter Auslagerung von Klassen, bietet die Verbandsgemeindeverwaltung die Betreuende Grundschule in Heßheim an.

    Die Platzvergabe erfolgt vorrangig für Kinder nach aufsteigenden Klassenstufen. Das bedeutet zunächst werden die Kinder der 1. Klassenstufe, sofern noch Plätze frei sind, dann der 2. Klassenstufe, der 3. und 4. Klassenstufe, aufgenommen.

    Wichtiger Hinweis:

    Bedenken Sie, dass nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen. Sorgen Sie vor, wenn Sie keinen Betreuungsplatz für Ihr Kind erhalten, um auf andere Möglichkeiten der Betreuung (eigene Betreuung, Hort der Kita Heßheim, Besuch der Ganztagsschule) zugreifen zu können.

  • Betreuende Grundschule Lambsheim

    Zur Anmeldung an der Betreuenden Grundschule in Lambsheim ist das Vorliegen von gewissen Kriterien erforderlich. Sollten Sie diese nicht erfüllen oder keinen Betreuungsplatz für Ihr Kind erhalten, verweisen wir auf das Angebot der Offenen Ganztagsschule. Hier ist Ihr Kind von montags bis donnerstags bis 16:00 Uhr in der Schule. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte direkt an die Karl-Wendel-Grundschule.

    Falls sie nicht alleinerziehend sind, benötigt die Schulverwaltung von beiden Elternteilen jeweils eine Unterschrift die im Laufe des digitalen Antrags abgefragt wird. Alternativ können Sie ein Bild der Unterschrift des 2. Elternteils hochladen. (bei Abwesenheit)

    Die Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

    1. Sie sind ein alleinerziehendes Elternteil und üben eine Berufstätigkeit von mind. 16 Wochenstunden aus und Ihr Kind ist in der 1./2. Klasse
    2. Sie sind beide als Elternteile berufstätig mit zusammen mind. 56 Wochenstunden und Ihr Kind ist in der 1./2. Klasse
    3. Ihr Kind besucht die 1./2. Klasse und anstatt der Berufstätigkeit wie in Punkt 1. oder 2. sind Sie in einem Schul-/Ausbildungs-/Fortbildungsverhältnis, einem befristeten Zeitvertrag oder arbeiten weniger als die in Punkt 1. und 2 aufgeführten Wochenstunden
    4. Sie sind ein alleinerziehendes Elternteil und üben eine Berufstätigkeit von mind. 16 Wochenstunden aus und Ihr Kind ist in der 3./4. Klasse
    5. Sie sind beide als Elternteile berufstätig mit zusammen mind. 56 Wochenstunden und Ihr Kind ist in der 3./4. Klasse
    6. Ihr Kind besucht die 3./4. Klasse und anstatt der Berufstätigkeit wie in Punkt 3. oder 4. sind Sie in einem Schul-/Ausbildungs-/Fortbildungsverhältnis, einem befristeten Zeitvertrag oder arbeiten weniger als die in Punkt 3. und 4. aufgeführten Wochenstunden

    Die Platzvergabe erfolgt vorrangig für Kinder nach aufsteigenden Klassenstufen. Das bedeutet, zunächst werden die Kinder der Klassenstufe 1 und 2 aufgenommen. Sofern noch Plätze zur Verfügung stehen, werden Kinder der Klassenstufe 3 und 4 aufgenommen, da diese ohnehin bis 13 Uhr Unterricht haben. Sollten mehr Anmeldungen als freie Plätze in einer Klassenstufe eingehen, entscheidet das Los. Es können nur Anmeldungen mit vollständigen Nachweisen berücksichtigt werden. Härtefallregelungen erfolgen nur nach Abstimmung mit Schulleitung und Schulträger.

    Die Betreuungsplätze sind begrenzt und nur an Kinder mit Erziehungsberechtigten zu vergeben, die eine Arbeitszeitbescheinigung vorlegen können. Alternativ können Sie gerne die Gehaltsabrechnung (oberer Teil mit den Angaben ohne Gehaltszahlen) oder sonstige Formulare vorlegen, die eine wöchtenliche Arbeitszeit bescheinigen.

     Bei beiden berufstätigen Elternteilen benötigen wir von allen eine Arbeitszeitbescheinigung.

    Ab dem 07.04.25 finden Sie hier den Anmeldelink.

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