Hausschlüssel

Neuer Wohnsitz?

Alles rund um die Wohnsitzummeldung

Neuer Wohnsitz?

Sind Sie umgezogen?
Wir begrüßen Sie ganz herzlich in unserer
Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei unseren Bürgerbüros in Lambsheim oder Heßheim anmelden.

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich in unseren Bürgerbüros vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen. Sie können auch gern online Ihren Wohnsitz ummelden.

Checkliste für die Wohnsitzummeldung:

  • Wohnungsgeberbestätigung (Als Mieter vom Vermieter auszufüllen, als Eigentümer bitte als Eigenerklärung selbst ausfüllen.)
  • Alle gültigen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass aller Personen die umziehen)
  • Kfz-Schein Teil 1 (faltbar) um die Adressänderung auf PKW/Motorrad/Roller/Anhänger vorzunehmen
  • Die Wohnsitzanmeldung ist kostenfrei
  • Sie benötigen keinen Termin in unseren Bürgerbüros
  • Eine Wohnsitzanmeldung online vom Sofa aus? Ja klar
  • KfZ-Schein Änderung

    Sollte Ihr KfZ-Schein das Kennzeichen RP haben und vorher bereits im Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis angemeldet gewesen sein, können Sie die KfZ-Schein Änderung direkt in unserem Bürgerbüro vornehmen.

    Gebühr: 10,80€

    Sollte Ihr Auto/Motorrad/Anhänger etc. vorher in einem anderen Landkreis angemeldet gewesen sein, müssen Sie direkt bei der Zulassung einen Termin zur Kfz-Schein Änderung buchen.

    Termin online buchen Wir haben in der Verwaltungsstelle Heßheim eine Zulassungsstelle des Rhein-Pfalz-Kreises.

  • Haben Sie ein Gewerbe?

    Sie hatten an Ihrer alten Wohnanschrift ein Gewerbe? Bitte melden Sie dies vorab in Ihrer alten Wohnsitzgemeinde ab. Bei der Gewerbeabmeldung sollte der Grund " Verlegung neuer Meldebezirk"angegeben werden. Nun können Sie in unserem Bürgerbüro das Gewerbe mit der neuen Anschrift anmelden.

    Sollten Sie zur Miete wohnen, benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters

    Gebühr Gewerbeanmeldung: 40,00 €.

  • Müssen Sie noch Müll anmelden?

    Die zuständige Abfallwirtschaft ist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises.

    Unter www.eba-rpk.de finden Sie alle wichtigen Informationen.

  • Haben Sie einen Hund?

    Wenn Sie einen Hund mitbringen, müssen Sie den Hund in der alten Wohnsitzgemeinde auch abmelden.

    Sie können mit diesem Dokument und SEPA-Lastschriftmandat Ihren Hund in unserer VG Lambsheim-Heßheim anmelden. Sie erhalten im Anschluss einen Bescheid inkl. Hundemarke.

    Anbei erhalten Sie eine allgemeine Information zur Hundehaltung

    Ansprechpartner:innen:

    Keine Mitarbeitende gefunden.
    Keine Mitarbeitende gefunden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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