Beurkunden & Urkunden
Deutsche Personenstandsurkunden erhalten Sie in Deutschland nur bei dem Standesamtsbezirk, an dem das Ereignis stattgefunden hat. Dies bedeutet: Sie haben zum Beispiel in Berlin geheiratet, so kann nur das Standesamt, dass die Beurkundung durchgeführt hat, die gewünschte Personenstandsurkunde ausstellen.
Personenstandsurkunden dürfen nicht von anderer Stelle beglaubigt werden, eine beglaubigte Abschrift wird nur von dem ausstellenden Standesamt ausgestellt. (Kopien dürfen vom Bürgerbüro nicht beglaubigt werden)